In der heutigen Konsumgesellschaft wird es für Heranwachsende immer schwieriger mit den ihnen überlassenen Mitteln auszukommen. Schulden bei Jugendlichen sind heute eher die Regel als die Ausnahme. Ein Taschengeld mit 6 Jahren macht zwar durchaus Sinn; muss aber entsprechend eingeteilt werden.
In den Schulen und Kindergärten gilt heute mehr denn je das Prinzip der größten Kapitalkraft. Wer den neuesten Style trägt und das beste Handy hat, ist eben cool; wer nicht mit dem Trend gehen kann, ist oftmals gesellschaftlich ausgeschlossen. Heranwachsende müssen also schon früh lernen mit ihrem Mitteln umzugehen und auch damit auszukommen.
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Zweck des Taschengeldes für 6 Jährige
Der Zweck des Taschengeldes ist schnell erklärt. Heranwachsende können damit lernen, dass sie mit dem ihnen überlassenen Geld auskommen müssen. Andererseits ist das Taschengeld der erste Schritt der Kinder in ein selbstbestimmtes und selbständiges Leben.
Die Entscheidungen, ob das Geld gespart oder verwendet werden soll, sind meist die ersten selbstständig getroffenen Entscheidungen des Heranwachsenden und sollten auch nicht von uns gesteuert werden.
Es ist übrigens sehr wichtig einzusehen, dass für eigene Wünsche nur vorhandenes Kapital aufgewendet werden sollte und dass die Realisierung eines Traumes unter Berücksichtigung dieses Aspektes auch einige Zeit dauern kann, da die Ratenfinanzierung und die allzu leichte Kreditgewährung für Heranwachsende besonders große Gefahren darstellen. Beim Taschengeld mit 6 Jahren ist das allerdings natürlich noch kein Thema.
Taschengeldhöhe für 6 Jährige
Nachdem nun festgestellt wurde, dass das Taschengeld eine hohe Bedeutung für Heranwachsende hat, stellt sich weiterhin die Frage nach der Höhe des Taschengeldes. Die deutschen Jugendämter empfehlen in bestimmten Altern bestimmte Beträge. So wird für ältere Kindergartenkinder im Alter von Jahren ein Betrag von 0,50 € – 1,00 € wöchentlich empfohlen.
Ein Kind in dem Alter um 6 Jahre kann dann Süßigkeiten oder ein Eis selbstständig erwerben. Sobald der Nachwuchs in die Schule kommt kann der Betrag allerdings auch bis zu 2,00 € wöchentlich betragen.
Dieses Taschengeld ermöglicht es dem Kind bestimmte Stifte, die nicht notwendigerweise zur schulischen Grundausstattung gehören zu kaufen oder aber Süßigkeiten auf den Heimweg mitzunehmen.
Mit Erreichung des zehnten Lebensjahres empfehlen Experten übrigens schon einen Betrag von 13,00 – 15,00 € monatlich.
In diesen Sphären rücken dann schon CDs, bestimmte Kleidungsstücke oder auch Kinobesuche in den Bereich des Möglichen ohne dass die Gefahr besteht, dass das Kind diese Teilnahme am Konsumleben inflationär betreibt. In diesem Bereich stellen sich auch zum ersten Mal erste Abwägungsfragen, ob man den Kinobesuch als kurzfristiges unwiederbringliches Ereignis wahrnimmt oder doch auf die neue Markenjeans spart. Das Taschengeld mit 6 Jahren ist dagegen eher was für Kleinigkeiten.
Neben der Höhe des Taschengeldes ist es übrigens besonders wichtig, dass klare Regeln gesetzt und eingehalten werden. Dies gilt vor allem hinsichtlich des Verwendungszwecks des Taschengeldes. Gut ist es beispielsweise, wenn die Eltern zwar zunächst für die Schulsachen, wie Stifte und Hefte aufkommen, jedoch die Kinder im Falle des Verlustes die Neuanschaffungskosten ersetzt verlangen. Denn so wird das Kind einerseits dazu angeregt sorgsam mit seinen Materialien umzugehen und zum anderen bei Verlust mit Präventionswirkung bestraft.
Fazit
Es ist unbedingt notwendig, dass Eltern ihre Kinder mit der Auszahlung von Taschengeld stetig an ein eigenständiges wirtschaftliches Leben heranführen. Die Chancen auch für Heranwachsende heutzutage Kredite oder so genannte Dispokredite auszuschöpfen, stellt eine zu große Gefahr dar, die Heranwachsende allzu leicht dazu verleiten kann, sich schon früh zu verschulden. Die Folgen sind dann besonders ernst.
Auf den ersten Blick kann man sich alles leisten und auch teuerste Konsumgegenstände besitzen; aber das böse Erwachen kommt dann häufig, wenn die Raten zu hoch werden. Deshalb empfiehlt es sich für Eltern ihren Kindern ein Taschengeld auszuzahlen. Bei der Höhe können sich die Eltern an den von den Jugendämtern empfohlenen Beträgen orientieren.
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