Taschengeld Glossar

Vorwort

Die deutschen Jugendämter raten den Eltern ihren Kindern bereits früh Taschengeld auszuzahlen. Dadurch lernen diese schon früh ihr Geld zu verwalten und haben im Erwachsenenalter oft weniger Finanzprobleme. Dabei sollen die Eltern darauf verzichten, sich in die Entscheidungen der Kinder einzumischen. Taschengeld soll wirklich vollkommen den Kindern und ihren Wünschen zur Verfügung stehen, doch nicht alle Erklärungen dazu sind einfach zu verstehen. Unser Taschengeld Glossar wird Ihnen dabei helfen!

Abgesehen davon rät das Jugendamt Nürnberg den Eltern, das Taschengeld nicht als mögliche Strafe oder Druckmittel zu missbrauchen. Auch zur Höhe des Taschengeldes geben die deutschen Jugendämter den Eltern Richtlinien. Demnach sollen Kinder unter sechs Jahren wöchentlich einen Euro bekommen. Von sechs bis sieben darf es auf zwei Euro erhöht werden und im Alter von sieben bis acht auf 3 Euro.

Ältere Kinder und Jugendliche sollen ihr Taschengeld monatlich ausbezahlt bekommen. So lernen sie noch besser sich ihr Geld einzuteilen und auch einmal zu verzichten. Laut Jugendamt sollen Kinder von zehn bis elf 13 bis 16 Euro bekommen, mit zwölf bis dreizehn dann schon 18 bis 22 Euro. Jugendliche mit 14 und fünfzehn sollen höchstens 30 Euro bekommen und Kinder bis 17 dann 35 bis 45 Euro.

Junge Erwachsene können Taschengeld in Höhe von 70 Euro bekommen. Dabei gibt es aber auch Einschränkungen. So sollen Kinder nur Taschengeld bekommen, solange sie nicht selbst durch eine Ausbildung Geld verdienen. Junge Erwachsene dagegen, die auch über 18 Jahren noch vollständig von den Eltern abhängig sind, müssen auch weiterhin Taschengeld bekommen.

Fachbegriffe werden hier erklärt!
Fachbegriffe werden hier erklärt!

Glossar mit den wichtigsten Erklärungen zum Taschengeld

Erziehungsberechtigte

Erziehungsberechtigt sind grundsätzlich immer die Eltern. Es können aber auch andere Personen erziehungsberechtigt sein, wenn diese die Verantwortung für das Kind übernommen haben; beispielsweise die Großeltern, Tante, Onkel usw.

KidsVerbraucherAnalyse (siehe Taschengelddurchschnitt)
Taschengelddurchschnitt

Jährlich gibt es Studien, die die Höhe des Taschengeldes erfassen. Das ist die KidsVerbraucherAnalyse. Darin wird ausgewiesen, dass Kinder im Alter von sechs bis dreizehn 2013 durchschnittlich 27,56 Euro erhalten haben. Das ist immerhin 38 Cent mehr als noch 2012.

Daraus geht hervor, dass immerhin 81 Prozent aller Kinder mit Taschengeld völlig frei über ihr Geld verfügen können. Auch Kinder, die jünger sind als sechs, bekommen übrigens bereits Taschengeld. Dieses ist mit durchschnittlich 10,68 Euro im Monat für Vorschulkinder aber geringer als in den letzten Jahren.

Gesetzlicher Anspruch auf Taschengeld (siehe Gesetze)

Taschengeldparagraph (siehe Gesetze)

Gesetze

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine Gesetze zum Thema Taschengeld. Demnach haben Kinder auch kein gesetzliches Anrecht auf einen wöchentlichen oder monatlichen Betrag. Die Angaben der Jugendämter sind nur Empfehlungen und Richtlinien; die Eltern sollen sich aber auch an ihren eigenen finanziellen Mitteln orientieren.

Bei Arbeitslosigkeit oder finanziellen Engpässen dürfen Eltern moralisch gesehen das Taschengeld demnach auch ohne Probleme kürzen. Am besten werden solche Einschränkungen von den Kindern angenommen, wenn die Gründe durch die Eltern klar und deutlich kommuniziert werden. Natürlich soll dabei auf das Alter des Kindes Rücksicht genommen werden.

Große Teile der Bevölkerung und viele Fachleute sind sich darüber hinaus einig, dass Kinder zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf Taschengeld haben, aber durchaus einen moralischen Anspruch. Kommentare dazu gibt es unter anderem von den Verantwortlichen des deutschen Kinderbundes. Bei getrennt lebenden Eltern gibt es vom Staat und den Gerichte keine klare Regelung zu dem jeweiligen Taschengeld. Dort wird es zu den eigentlichen Kosten der Erziehung gerechnet und berücksichtigt.

Geschäftsfähigkeit

Vielen Kindern und Eltern ist gar nicht bewusst, was Kinder unter 18 wirklich mit Geld machen dürfen und inwieweit sie für die von ihnen unterzeichneten Verträge verantwortlich gemacht werden können. Dabei gibt es dazu einen Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dieser wird oft fälschlicherweise als Taschengeldparagraf bezeichnet. Dabei geht es in diesem eigentlich darum, dass Kinder im Alter von sieben bis achtzehn noch nicht voll geschäftsfähig sind.

Noch nicht voll geschäftsfähig bedeutet, dass die Kinder keine Verträge abschließen dürfen. Dafür ist immer die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig. Doch es gibt auch Ausnahmen, wenn die Kinder die Verträge und Käufe mit Geld abschließen, dass ihnen zur völlig freien Verfügung gegeben wurde. Damit dürfen Kinder also auch gültige Verträge unterzeichnen, wenn es dabei um ihr Taschengeld geht. Allerdings sollten solche Käufe und Verträge immer altersgemäß und vernünftig sein. Da diese Angaben sehr ungenau sind, verzichten viele Anbieter darauf, Kinder unter 18 Jahren Verträge ohne die Zustimmung ihrer Eltern unterschreiben zu lassen.

Minderjährig

Als minderjährig werden alle Kinder bezeichnet, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Vorteile von Taschengeld

Taschengeld ist nicht nur eine Tradition oder Sitte, sondern auch eine sinnvolle Erziehungsmaßnahme. Dadurch sollen Kinder lernen, auch in ihrem späteren Leben verantwortungsvoll mit ihrem Geld umzugehen. Dabei ist es gar nicht schlimm, wenn die Kinder auch einmal Fehlkäufe tätigen und dann für andere Dinge kein Geld haben. Eltern sollten dann hart bleiben und ihnen kein weiteres Geld geben. So fallen Kinder manchmal zwar finanziell auf die Nase, doch durch Fehler lernen sie und daher werden sie sich später eher überlegen, wofür sie ihr Geld ausgeben.

Wenn die Einteilung durch das Kind überhaupt nicht funktioniert, sollte dieses auch bei Jugendlichen wöchentlich statt monatlich ausgezahlt werden. Die ersten Maßnahmen sollten aber sinnvolle Tipps und Hinweise sein. Außerdem bekommen schon kleine Kinder durch eigenes Geld ein Gefühl für den Wert aller Gegenstände in ihrer Umgebung. Dadurch kann sich eine ganz eigene Wertschätzung entwickeln.

Auch das Sparen lernen Kinder schon früh durch eigenes Taschengeld. Später im Leben werden sie dann aus diesen Erfahrungen ihrer Kindheit heraus lieber etwas warten und sparen als sich auf Kredite und Schulden zu verlassen. Wichtig ist Taschengeld auch für die sozialen Kontakte. Kinder und Jugendliche ganz ohne Taschengeld können nicht so offen und spontan mit Geld umgehen wie Gleichaltrige. Das kann zu Ausgrenzungen führen. Dennoch sollte die Höhe des Betrages nicht von anderen Kindern und Jugendlichen abhängig sein, sondern vielmehr nur von der eigenen finanziellen Situation.

Leistung der Eltern

Taschengeld ist in vielen Familien ein ständiges Streitthema und die Schuld wird meistens bei den Kindern gesucht. Dabei vergessen die Eltern oft, dass auch sie sich auf das Thema und die damit verbundenen Pflichten einlassen müssen. So sollte es selbstverständlich sein, dass sie ihren Kindern das Geld pünktlich und vollständig auszahlen. Dabei muss auch nicht erwartet werden, dass diese ihre Eltern immer erinnern müssen.

Gerade kleine Kinder können den regelmäßigen Rhythmus oft selbst nicht einhalten. Auch schlechtes Verhalten sollte kein Grund sein, das Geld nicht korrekt auszubezahlen. Überhaupt sollte das Geld wirklich dem Kind gehören. Kommentare und Kritik über das Verhalten mit diesem müssen sich die Eltern verkneifen. Kann das Taschengeld nicht erhöht werden oder muss es sogar gekürzt werden, sollten die Erwachsenen offen mit ihrem Kind reden. Nur wenn diese die jeweiligen Gründe kennt und merkt, dass seine Eltern ihm vertrauen, können auch solche Einschnitte verstanden und mitgetragen werden. Dabei soll das Taschengeld auf jeden Fall nur für spezielle Sonderwünsche der Kinder und Jugendlichen ausgegeben werden müssen. Den Alltag und die damit verbundenen Kosten sollten weiterhin die Eltern finanzieren. Auch Artikel für die Schule sollten die Kinder nicht selbst bezahlen müssen.

Taschengeldkonto

Viele Banken und Sparkassen bieten mittlerweile spezielle Taschengeldkonten an, deren Konditionen optimal auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zugeschnitten sind. Dazu gehört meist eine eigene Bankkarte, mit denen an jedem normalen Bankautomaten Bargeld abgehoben werden kann. Auch Einzahlungen und Überweisungen sind ganz normal möglich.

Praktisch ist außerdem, dass die meisten Anbieter keine Gebühren für ein Taschengeldkonto verlangen. Ihr Vorteil liegt darin, möglichst früh neue junge Kunden an sich zu binden. Darum überzeugen solche Konten auch meist mit besonders hohen Zinsen, mit denen sich das Sparen für Kinder und Jugendliche dann richtig lohnt. Manchmal gibt es auch Startprämien zu der Eröffnung eines Kontos.

Überziehungen sind bei solchen Konten aber nicht möglich; die Jugendlichen können nur das Geld ausgeben, das sie auch wirklich besitzen. Die Eltern müssen sich also keine Sorgen um diesen Punkt machen. Stattdessen wird die Auszahlung des Taschengeldes für sie wesentlich einfacher, es wird einfach pünktlich von ihrem eigenen Konto abgebucht. Außerdem haben sie weiterhin die volle Kontrolle, denn Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können allein kein Konto eröffnen, das geht nur mit den Erziehungsberechtigten.

Diese haben dann die Vollmacht über das Konto und diese müssen auch das Postident Verfahren durchführen. Dabei wird die Identität des Kontobesitzers ermittelt und bestätigt. Als Kontoinhaber wird aber der Name des Kindes eingetragen. Wenn dieses das 18. Lebensjahr erreicht, erlischt die Vollmacht der Eltern automatisch. Dennoch stehen viele Erwachsene einem Taschengeldkonto kritisch gegenüber.

Die Frage, ob ein Kind solch ein Konto bekommt, sollte aber vor allem eine Frage des Alters sein. Es muss auf jeden Fall verantwortungsvoll mit diesem umgehen können und den Wert des Geldes einschätzen können. Bei vielen Banken und Sparkassen gibt es außerdem Altersgrenzen für Kontoinhaber. Wenn Kinder alt genug sind, können sie aber durch ein Taschengeldkonto viel für ihr weiteres Leben lernen. Viele Verfahren und Formalitäten, die ihnen später noch oft begegnen werden, werden so schon früh eingeübt. Außerdem müssen die Kinder und Jugendliche mit so einem Konto nicht immer zu viel Bargeld mit sich tragen. Spontan-Käufe und Verluste können so vermieden werden.

Taschengeldkonto zur Geburt

Viele Großeltern und andere Verwandte eröffnen zur Geburt eines Kindes ein Konto und zahlen dann regelmäßig auf dieses ein. Früher haben sie sich dabei meist für ein Sparbuch entschieden, in den letzten Jahren wurde aber das Tagesgeldkonto für Kinder immer beliebter. Dabei ergibt sich allerdings das Problem, dass die Kinder und Jugendlichen schell über das Geld verfügen können.

Sollte das Geld für Ausbildung oder Führerschein gedacht sein, muss genau geklärt werden, welche Rechte es haben sollte. Auch hier sollte Offenheit zählen. Dem Kind als Kontoinhaber muss klar sein, dass es das Geld nicht für kurzfristige Ausgaben ausgeben sollte. Wer seinem Kind diese Verantwortung nicht zutraut, kann sich dafür entscheiden, die Verfügungsmöglichkeiten einzuschränken. So können Kinder und Jugendliche langsam an diese große Verantwortung und die damit verbundenen Möglichkeiten herangeführt werden.

Als Alternative dazu kann sich der Sparer auch selbst als Kontoinhaber einschreiben lassen und das Konto erst später an das Kind oder den Jugendlichen übergeben. Doch auch dabei ist einiges zu beachten, zum Beispiel dass Überträge an Verwandte auch versteuert werden müssen. Das kann nach ein paar Jahren einige Hundert Euro ausmachen. Die Zinsen werden außerdem dem Kontoinhaber zugeschrieben, auch wenn dieser eigentlich nicht davon profitiert. Erwachsene, die wirklich die größtmöglichen Vorteile erreichen wollen, vergleichen oft die Angebote und Prämien und wechseln möglichst oft die Anbieter. Dann können sich die Kinder später auf viel Geld und ein Konto zu guten Konditionen freuen.

Taschengeld aufbessern

Wenn das Taschengeld nicht reicht, können Jugendliche schon früh etwas dazuverdienen. Das sollte auch keinen Einfluss auf die Höhe ihres eigentlichen Taschengeldes haben. Dennoch sollten Eltern darauf achten, dass sich ihre Kinder nicht übernehmen.

Schule und auch der Kontakt zu gleichaltrigen Freunden sollten noch Vorrang haben. Außerdem können Kinder und Jugendliche, die sich zu sehr auf ihre Arbeit konzentrieren schnell die Lust verlieren und den ersten Job daher nicht lange durchhalten. Auch gesetzlich gibt es einige Einschränkungen für die Arbeit von Minderjährigen. Diese sind in Deutschland im sogenannten Jugendarbeitsschutzgesetz festgelegt. Demnach dürfen Jugendliche ab 15 Jahren in der Regel eine Arbeit annehmen. Diese darf aber höchstens 40 Stunden in der Woche betragen.

Auch spezielle Pausen stehen den Jugendlichen zu. Je nach der Tätigkeit und dem Arbeitsumfeld gibt es aber Ausnahmen, die berücksichtigt werden müssen. Eltern sollten sich also genau informieren, bevor ihr Kind sich einen Job sucht. So dürfen auch schon Jugendliche ab 13 Jahren ihr Taschengeld mit geringen Tätigkeiten aufbessern. Dabei dürfen sie zwei Stunden am Tag arbeiten und dabei zum Beispiel Nachhilfe geben oder älteren Menschen beim Einkaufen helfen. Die Arbeitszeitbeschränkung gilt übrigens auch für Jugendliche über 18 Jahren, solange sie noch zur Schule gehen.

In den Ferien dürfen diese dann aber ihr volles Arbeitspensum ausschöpfen. Spätestens um 22 Uhr muss dann aber auch für sie Schluss sein. Eltern sollten das eigentliche Taschengeld auf keinen Fall kürzen oder ganz weglassen, wenn das eigene Kind sich selbst etwas verdient. Stattdessen sollten Kinder und Jugendliche für ihren Einsatz gelobt werden. Aufpassen müssen auf jeden Fall auch Jugendliche, deren Eltern Hartz IV bekommen. Da gilt der Verdienst der Kinder als Zusatzeinkommen und wird daher vom Regelsatz abgezogen. Wird der Job des Kindes nicht angemeldet, drohen hohe Bußstrafen und sogar Strafverfahren. Die Jugendlichen selbst dürfen auf jeden Fall von ihrem Lohn kaum etwas zur eigenen Verfügung behalten.

Volljährigkeit

Viele Jugendliche sind auch volljährig noch immer auf das Einkommen ihrer Eltern angewiesen und verdienen kaum oder nur wenig eigenes Geld. In diesem Fall sollte auch weiterhin Taschengeld vergeben werden. Außerdem lohnt es sich für bei de Seiten, nun jährliche Beträge zu vergeben, mit denen Dinge gekauft werden können, für die früher die Eltern zuständig waren. Kleidung zum Beispiel wollen junge Erwachsene gerne ohne Rücksprache mit den Eltern kaufen. Anders ist die Sache bei Jugendlichen, die eine Berufsausbildung absolvieren. Diese verdienen schon Geld, sind aber dennoch noch auf die Finanzen der Eltern angewiesen. Dann sollten sie ein festes Kostgeld bezahlen müssen und nur den Rest des Lohnes als eigenes Taschengeld behalten. Auch das ist ein wichtiger Schritt um den Wert von Dingen und Dienstleistungen richtig einschätzen zu können.

Bildquellen
Artikelbild: © panthermedia.net Le Moal Olivier