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Taschengeld aufbessern – rechtliche Möglichkeiten in Deutschland

Taschengeld aufbessern | © PantherMedia / brians101

Taschengeld aufbessern – rechtliche Möglichkeiten in Deutschland

Rechtliche Möglichkeiten für Kinder, Ihr Taschengeld aufzubessern, wollen wir im folgenden Kapitel diskutieren. Grundsätzlich ist es eine gute Idee, sein Taschengeld aufzubessern. In vielen Familien ist es üblich, dass Kinder wöchentlich ein Taschengeld von ihren Eltern ausbezahlt bekommen. Manche Eltern zahlen den Kindern das Taschengeld monatlich aus, damit die Kinder den Umgang mit Geld besser erlernen können.

Man muss sich als Elternteil bewusst machen, dass die Aufbesserung des Taschengeldes nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erlaubt ist. Die Verantwortung liegt hier bei den Eltern, da Sie jede Tätigkeit ihrer Kinder auch befürworten müssen. Wenn Sie also Eltern eines Kindes sind, müssen Sie auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen beachten.

➜ Es darf kein Gehalt gezahlt werden

Gesetzliche Grundlage in Deutschland ist das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dieses verbietet grundsätzlich eine Arbeit für Kinder unter einem Alter von 13 Jahren. Das bedeutet aber nicht, dass sie gar nichts tun dürfen. Wir wollen an dieser Stelle einmal ein Beispiel darlegen. Wenn Ihr Kind den Garten eines Nachbarn gießt, wird dies vermutlich eher nicht unter die Bestimmungen des Gesetzes fallen. Wenn aber daraus eine gewisse Regelmäßigkeit abgeleitet werden kann, dann wohl eher schon.

Abgesehen davon wird daraus auch eine gesetzlich festgelegte unternehmerische Tätigkeit abgeleitet. Dann müsste nämlich Ihr Nachbar auch einen Gehalt auszahlen und vermutlich die Gehaltsabrechnung auslagern, weil keine dauerhafte Beschäftigung besteht. Das ist aber nur ein reines Theoriespiel, da es nichts mit der Realität zu tun hat. Es wird eher dabeibleiben, dass Ihr Kind vielleicht 20 Euro zugesteckt bekommt. Es ist eher als Anerkennungsbeitrag und nicht als Gehalt zu sehen. Kinder haben aber ab dem Alter von 13 Jahren die Möglichkeit, gewisse Tätigkeiten auszuüben. Wir wollen im Anschluss einige dieser Tätigkeiten bzw. Möglichkeiten diskutieren.

➜ Ideen zur Aufbesserung des Taschengeldes

Es wurde bereits einleitend auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Ihr Kind ab dem Alter von 13 Jahren sein Taschengeld auf legale Weise aufbessern kann. Die Beschäftigung muss aber einen Charakter der Nebenbeschäftigung aufweisen. Das sieht das Gesetz vor, und zwar für Kinder im Altern zwischen 13 und 15 Jahren. Die Tätigkeit darf aber nicht so ausgerichtet sein, dass sie die Gesundheit des Kindes gefährden würde.