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Taschengeld mit 18 Jahren

Taschengeld mit 18 Jahren

Taschengeld mit 18 Jahren

Rechtlich gesehen sind Eltern nicht dazu verpflichtet, ihren Kindern Taschengeld auszuzahlen. Entsprechend existieren auch keine allgemeingültigen Regeln darüber wann, wie viel und unter welchen Bedingungen Taschengeld mit 18 Jahren ausgezahlt werden muss. In pädagogischen Kreisen herrscht jedoch Einigkeit darüber, dass das Geben von Taschengeld unerlässlich ist und einen wichtigen Beitrag zum richtigen Umgang mit Geld leistet.

Dies ist auch für bereits volljährige Kinder wichtig. Sie stehen kurz vor dem Eintritt ins wirkliche Leben. Rechtlich gesehen sind sie mündig, womit neue Verantwortungen einhergehen. Adäquater Umgang mit Geld wird wichtiger denn je; daher sollten Eltern ihre Aufgaben im Bereich der finanziellen Erziehung noch nicht als abgeschlossen ansehen.

Taschengeld für erwachsene Kinder

Gemäß der Taschengeldtabelle die als Orientierungshilfe vom Jugendamt erstellt wurde, sollten Achtzehnjährige 70 Euro Taschengeld monatlich erhalten. Dieser Betrag ist als Richtwert zu verstehen. Wie viel Eltern tatsächlich geben, ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

Vor allem von der wirtschaftlichen Situation der Familie. Wichtig ist in jedem Fall, dass offen mit dem Kind über die finanzielle Situation gesprochen wird und gegebenenfalls erklärt wird, warum kein Taschengeld gegebenen werden kann.

Weiterhin sollte Berücksichtigung finden, wo das achtzehnjährige Kind derzeit steht:

  • Geht es noch zur Schule?
  • Absolviert es eine Ausbildung?
  • Verdient es schon eigenes Geld?
  • Ist es arbeitslos?
  • Befindet es sich im Studium?

Es liegt auf der Hand, dass Kinder die bereits eigenes Geld verdienen, nicht mehr in dem Ausmaß auf Taschengeld angewiesen sind, wie diejenigen, die noch kein Einkommen haben. Weiterhin muss differenziert werden, ob die wirtschaftlich abhängigen Kinder noch zu Hause wohnen oder, bedingt durch ein Studium, schon ausgezogen sind und entsprechend mehr Ausgaben haben.

Klare Absprachen sind unerlässlich

In allen skizzierten Fällen ist wichtig klare Richtlinien festzulegen. Eltern sollten ihr Kind dazu anregen zu überlegen, wofür das monatlich zur Verfügung stehende Geld eigentlich prinzipiell ausgegeben werden kann. Bei volljährigen Kindern könnten beispielsweise folgende Ausgaben anfallen:

  • Unterhalt eines Autos
  • Miete
  • Kleidung
  • Lebensmittel
  • Freizeit (Urlaube, Kino, Nachtleben)
  • Materialien für Schule/Studium

Nur, wenn Kindern klar ist, welche Ausgaben in ihrem Verantwortungsbereich liegen, können sie mit ihrem „Einkommen“ effektiv wirtschaften. Eltern sollten daher vermeiden, über die Vereinbarungen hinaus finanziell auszuhelfen.

Taschengeld mit VerantwortungEmpfohlen wird, dass Kinder ihr Taschengeld primär für Dinge ausgeben sollten, die weniger Pflichtcharakter haben.

Dinge wie Lebensmittel oder Schul- bzw. Studienmaterialien sollten daher eher von den Eltern getragen werden (sofern dies finanziell möglich ist).

Letztlich sollte bei der Vergabe von Taschengeld (auch und gerade bei volljährigen Kindern) nicht vergessen werden, dass es dazu dient, die Finanzkompetenz zu schulen.

Dies gelingt nur, wenn Kinder mit diesem Geld eigene Erfahrungen machen dürfen. Hierzu gehört auch, einmal Fehlausgaben zu machen. Nur durch Entbehrung kann gelernt werden, wie wichtig effektives Wirtschaften ist, das Geld kalkuliert werden muss und das es ratsam ist, für größere Anschaffungen zu sparen. Eltern sollten vermeiden, sich permanent in die finanziellen Belange des erwachsenen Kindes einzumischen. Vielmehr muss darauf vertraut werden, dass die gemeinsam vereinbarten Richtlinien Früchte tragen.

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Matthias Pahl
Mitte-Links: ©panthermedia.net Martin Dworschak