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Der Taschengeldparagraph | Dazu Bedeutung, Auslegung und Kommentare

Taschengeldparagraph

Der Taschengeldparagraph | Dazu Bedeutung, Auslegung und Kommentare

Fast jedes Kind bekommt von seinen Eltern Taschengeld. Dieses Geld erhält das Kind zur freien Verfügung und um zu lernen, wie man mit Geld eigentlich umgeht. Gesetzlich ist die Taschengeldzahlung im Taschengeldparagraphen geregelt. Zu finden ist der Taschengeldparagraph in § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches.[…] Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
[…]

Die weitere Rechtssprechung inkl. Urteilen ist hier nachzulesen: dejure.org

Wie ist der Taschengeldparagraph zu verstehen?

Für das Kind und die Eltern bedeutet der Taschengeldparagraph, dass jeder Vertrag den ein Kind welches das siebte Lebensjahr vollendet hat auch ohne Zustimmung seiner Erziehungsberechtigten von Anfang an gültig ist, wenn das Kind die vertraglich vereinbarte Leistung mit Mitteln bewirkt hat, die ihm von seinen Erziehungsberechtigten oder mit deren Zustimmung von Dritten (beispielsweise Oma, Tante etc.) zum Zweck der vertraglichen Leistung oder zur freien Verfügung übergeben worden sind.

Allein durch die Handlung, dem Kind Taschengeld zu überlassen, gibt man die Zustimmung zu den Verträgen, die das Kind von diesen Mitteln abschließt.

Das klingt erst einmal danach, als hätte der Nachwuchs durch den Taschengeldparagraph einen Freibrief Handy-Verträge, Ratenzahlungen, Kaufverträge usw. nach Belieben abzuschließen. So ist dieser Gesetzestext jedoch natürlich nicht gemeint. Zum einen wird das Gesetz so ausgelegt, dass der Minderjährige die gesamte Kaufsumme sofort bezahlen muss, damit der Kaufvertrag im Sinne des § 110 BGB zustande gekommen ist. Dadurch kann also kein Siebenjähriger eine Ratenzahlung in Anspruch nehmen, um sich beispielsweise eine teure Spielkonsole kaufen zu können. Aber auch andere Verträge wie Handyabos usw. fallen nicht unter diesen Paragraphen, denn mit dem Taschengeld-Paragraphen sind nur Geschäfte des Alttags gemeint; wie etwa der Kauf eines Buches, einer CD oder von Süßigkeiten.

Welchen Sinn hat der Taschengeldparagraph?

TaschengeldDer Taschengeldparagraph legt gesetzlich fest, dass Kinder grundsätzlich das ihnen zur freien Verfügung überlassene Taschengeld für das ausgeben dürfen, für das sie möchten. Damit werden zwei Dinge bezweckt. Einerseits hat der Minderjährige damit die Möglichkeit sich kleine Dinge des Alttags selbst zu kaufen, ohne von seinen Eltern abhängig zu sein. Das kann für beide Seiten den Alttag erleichtern, denn dürfte sich der Achtjährige auf dem Heimweg von der Schule ohne Zustimmung der Eltern nicht einmal ein Eis, Buch oder Buntstifte kaufen, wäre auch für Eltern das Leben wesentlich komplizierter.

Andererseits soll das Taschengeld den Kindern aber auch beibringen wie man mit Geld richtig umgeht. Sie lernen es sich einzuteilen, sodass es für eine Woche oder einen Monat reicht.

Dabei müssen sie abwägen welche Kaufentscheidungen sie fällen und welche nicht, damit sie mit der zur Verfügung stehenden Summe auskommen. Sie lernen außerdem zu sparen, um sich nach einer Weile etwas Größeres leisten zu können.

Kinder erfahren dadurch auch eigenverantwortlich zu handeln und den Wert von Dingen zu schätzen. Wenn das Kind weiß, es musste fast ein Jahr lang sein Taschengeld ansparen um sich eine Spielkonsole leisten zu können, weiß es den Wert anders zu schätzen als wenn es den Eltern sagt, es wünscht sich eine Spielkonsule und diese dann auch einfach so erhält. Gerade wenn Kinder älter werden haben sie oft die verrücktesten Ideen wofür sie ihr Taschengeld ausgeben möchten. Während der Achtjährige vielleicht ein Mal sein Taschengeld für einen Berg Süßigkeiten ausgibt, kommt die pubertierende Vierzehnjährige schon auf ganz andere Ideen, gegen die ein Berg Süßigkeiten kaum erwähnenswert ist.

Der Taschengeldparagraph wird also so ausgelegt, dass das Taschengeld nur für eine vernünftige und übliche Verwendung verwendet werden darf. Das Kind darf sich also nicht wie in einem Fall, der in letzter Zeit mehrfach durch die Presse gegangen ist, einfach eine Luftdruckpistole kaufen, gerade wenn es weiß, dass die Eltern es niemals erlauben würden. Das heißt im Allgemeinen, dass Kinder ihr Taschengeld nur für Dinge ausgeben dürfen, von denen sie wissen, dass ihre Eltern mit dem Kauf einverstanden wären.

Kauft es sich der Minderjährige in etwa die Luftdruckpistole, obwohl die Erziehungsberechtigten ihm das ausdrücklich verboten haben, kann der Kaufvertrag angefochten werden und der Verkäufer ist gezwungen, die Pistole zurückzunehmen. Diese Regelung kann unter Umständen für Händler und Verkäufer schwierig sein.

Zum einen wissen sie selbst nie, ob der Minderjährige sein Geld wirklich für die Ware ausgeben darf, zum anderen ist es schwierig abzuschätzen, ob gerade eine größere Summe angespartes Taschengeld ist oder aus anderen Quellen kommt. Hier sollte man entweder beim Kind nachbohren oder im Zweifelsfall wie beim Kauf der Luftdruckpistole eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten verlangen bzw. diese nur verkaufen, wenn der Minderjährige von einem Elternteil begleitet wird.

Fazit

Zusammengefasst kann man sagen, dass der Taschengeldparagraph auf jeden Fall seine Berechtigung hat. Er räumt zum einen den Kindern die Möglichkeit ein selbst über eine bestimmte Summe Geld zu verfügen und diese für Dinge, die es sich wünscht auszugeben – auch wenn es dafür sparen muss. Er ist zudem auch eine Art von Anleitung für die Eltern, wie sie ihren Kindern den Umgang mit Geld beibringen können.

Aber er hat auch eine Schutzfunktion für Eltern und Kinder, denn indem er bei Kaufverträgen, die für außergewöhnliche und strittige Dinge wie die Luftdruckpistole geschlossen werden, ein Anfechtungsrecht bietet, lässt er den Erziehungsberechtigten die Chance, ihr Kind dennoch zu leiten und sicherzustellen, dass es nichts tut, womit es sich selbst schadet.

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Angelika Krikava
Mitte-Links: ©panthermedia.net Andreas Wolf